Veranstaltungsort

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SURF OPENING

Strandbad Neusiedl am See

Seegelände 6, 7100 Neusiedl am See

Hunde sind im Strandbad nicht erlaubt.

ANREISE

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Am besten reist ihr mit der ÖBB an - zum Bahnhof Neusiedl am See Bad mit dem REX64 (stündlich von Wien HBF)

Eine weitere Möglichkeit ist es mit Bolt anzureisen. Egal ob vom Bahnhof oder direkt aus der Stadt, Bolt bringt euch rasch und preiswert zum Surf Opening und anschließend wieder nach Hause. Jetzt App herunterladen!


Anreise mit dem PKW:
A4 - Ostautobahn - bis zur Ausfahrt 43 Neusiedl am See - B51, Badgasse (viele Parkplätze!!!) und Seestraße bis zum Strandbad Neusiedl am See

HUNDE, KROKODILE, NILPFERDE UND ANDERE HAUSTIERE

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.. dürfen leider nicht ins Strandbad Neusiedl mitgenommen werden.

Lost and found

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Telefonnummer: +43 660 9680982
Wird bei der Info gesammelt und nach dem Surf Opening der Gemeinde übergeben.

öffnungszeiten

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SURF OPENING


  • Di., 30.04. 21h bis 05h im Partyareal im Strandbad 
  • Mi., 01.05. 10h bis 21h im Strandbad 
  • Fr., 03.05. 12h bis 21h im Strandbad, 21h bis 05h im Partyareal im Strandbad 
  • Sa., 04.05. 10h bis 21h im Strandbad, 21h bis 05h im Partyareal im Strandbad 
  • So., 05.05. 10h bis 21h im Strandbad 

öffnungszeiten AKKREDITIERUNG

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  • Di., 30.04. 17h bis 23h 
  • Mi., 01.05. 10h bis 18h 
  • Fr., 03.05. 10h bis 23h 
  • Sa., 04.05. 10h bis 23h 
  • So., 05.05. 10h bis 15h

Auszeichnungen

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Der Surf Worldcup Neusiedler See wurde in den Jahren 1998 und 2012 jeweils mit dem Austrian Event Award in GOLD ausgezeichnet.


Veranstalter

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KGP Events GmbH
GF Kloibhofer Georg

Schindlergasse 17/2, 1180 Wien
E: [email protected]


Tel. 0660 9680982

hausordnung

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I ALLGEMEINES

 1. Geltungsbereich

  1. Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Außenanlagen.
  2. Das Veranstaltungsgelände wird von der KGP Events GmbH betrieben.
  3. Die Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen sowie auch an allen sonstigen Tagen.
  4. Diese Hausordnung gilt für und im Zusammenhang mit dem Surf Worldcup, insbesondere auch für Rahmen- und Subveranstaltungen und der Teilnahme daran.
  5. Die Besucher der Veranstaltungsgelände bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsgelände sowie den dazugehörigen Außenanlage, die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich.
  6. Die Hausordnung wird von allen Partnern als verbindlich übernommen und an die Veranstaltungsbesucher bekannt gegeben. Sie ist also für jedermann gültig, der sich in dem Geltungsbereich der Veranstaltungsgelände aufhält. 

 

2. Hausrecht 

  1. Der SWC Live Marketing GmbH steht in allen Räumen der Veranstaltungsgelände und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht Kraft Gesetz einem Mieter der Veranstaltungsgelände zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen.
  2. Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird durch die KGP Events GmbH und/oder von der KGP Events GmbH beauftragten Dienstkräften geltend gemacht, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren ist.
  3. Der KGP Events GmbH obliegt das alleinige Recht im Veranstaltungsgelände und dem dazugehörigen Gelände, Getränke, Speisen und Merchandisingartikel zu vertreiben.

 

3. Fundsachen, Personen- und Sachschäden

Im Veranstaltungsgelände und auf dem dazugehörigen Gelände gefundene Gegenstände sind beim Infocounter bzw. an den Kassen abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter der KGP Events GmbH

 anzugeben.

 

4. Eintrittskarten, Kontrollen, Platzberechtigungen

  1. Auf der gesamten Außenfläche der Veranstaltungsgelände und im Veranstaltungsgelände ist der Verkauf von Tickets durch Dritte untersagt. Bei Verstoß wird die KGP Events GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch machen Platzverweise/Hausverbote auszusprechen, sowie den Verstoß zur Anzeige zu bringen. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist.
  2. Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der Veranstaltungsgelände dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in ihre von einer Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Ticket-, Platz-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das Ordnerpersonal davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot bzw. eine Platzberechtigung verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Wird ein Zuschauer aus den oben aufgeführten Gründen nicht in die Veranstaltungsgelände gelassen oder der Veranstaltungsgelände verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
  3. Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  4. Der Aufenthalt ist nur den Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.
  5. Es ist untersagt, die unter der Rubrik "Verbotene Gegenstände" aufgeführten Gegenstände mitzubringen. Die KGP Events GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
  6. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte oder des Veranstaltungsgeländes während Veranstaltungspausen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
  7. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die die SWC Live Marketing GmbH nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  8. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist die KGP Events GmbH berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die KGP Events GmbH von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  9. Zur Sicherheit der Besucher kann die Veranstaltungsgelände und das Umfeld der Veranstaltungsgelände mit einem Radius von maximal 300 m audio- und videoüberwacht werden.
  10. Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche, sachliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen, wobei dies auch die Nutzung für bzw. im Zusammenhang mit der Bewerbung (im weitesten Sinne) des Veranstalters, der Sponsoren der Veranstaltung / des Veranstalters oder der Veranstaltung bzw. Folgeveranstaltungen umfasst.
  11. Sollte die maximale Besucherzahl erreicht werden, können keine weiteren Gäste mehr eingelassen werden. Passiert das vor 23h, erhält jeder Käufer von Vorverkaufskarten sein Geld zurück. Danach wird nichts rückerstattet. Der Gast muss am Eingang solange warten, bis ausreichend Gäste das Veranstaltungsgelände verlassen haben und mit dem Einlass wieder begonnen werden kann.

 

5. Verhalten

  1. Die Besucher sowie die vom Partner eingesetzten Verantwortlichen haben den Anordnungen der Durchsagen der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes und des Leiters vom Dienst der KGP Events GmbH unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.(b) Innerhalb der Veranstaltungsgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
  2. Alle Auf- und Abgänge sowie Verkehrs-, Flucht und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
  3. Unfälle und Schäden sind der KGP Events GmbH unverzüglich anzuzeigen.

 

6. Verbote

    Es ist untersagt:

  1. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern der Veranstaltungsgelände und dem dazugehörigen Gelände, die Veranstaltungsfläche selbst, Absperrungen, Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
  2. Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
  3. mit Gegenständen zu werfen;
  4. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.) anzubrennen;
  5. ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die privatrechtliche Gestattung der KGP Events GmbH Waren und Eintrittskarten anzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen;
  6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
  7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Veranstaltungsgelände sowie das dazugehörige Gelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen;
  8. rassistische, fremdenfeindliche oder radikale Parolen, namentlich rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzugeben;
  9. die Beteiligung an streitigen Auseinandersetzungen, aggressives Verhalten, Beleidigungen anderer Personen;
  10. soweit angeboten, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren;
  11. Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf dem zu der Veranstaltungsgelände zugehörigen Gelände aufzustellen.
  12. Drohnen sowie andere ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter am Veranstaltungsgelände in Betrieb zu nehmen
  13. Ein Zutritt in die Veranstaltungsgelände ist sowohl in stark alkoholisiertem Zustand und/ oder Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos Ihre Gültigkeit.
  14. Getränke mitzubringen

 

II PARKPLATZORDNUNG

  1.  Am Parkplatz gilt die StVO.
  2. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten und die Parkordnung ist einzuhalten.
  3. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.
  4. Das Wegwerfen von Müll ist verboten.

 

III AUFBAUTEN DURCH PARTNER UND AUSSTELLER

 1. Veränderungen, Einbauten durch Aussteller

Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Partner vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Aufbauten müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Es ist dem Mieter nicht gestattet bauliche Anlagen, Wände, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben etc. Der Fußboden ist pfleglich zu behandeln. Von der KGP Events GmbH zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand wie bei der Mietübergabe zurückgegeben werden. Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Leihmaterial sind entschädigungspflichtig seitens des Mieters.

 

2. Behördliche Vorschriften

  1. Der Partner ist insbesondere für die Einhaltung der ihn betreffenden aktuell gültigen Bestimmungen der Betriebsvorschriften des burgenländischen Veranstaltungsgesetzes voll verantwortlich. Zur Ausschmückung von Veranstaltungen dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände verwendet werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen, sind erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls neu zu imprägnieren.
  2. Die KGP Events GmbH besteht grundsätzlich darauf, dass der Partner entsprechende Zertifikate bzgl. der Schwer-Entflammbarkeit von Gegenständen der KGP Events GmbH vorlegt. Brennbare Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Mieter unverzüglich zu entfernen
  3. Alle Auflagen und Vorschriften bzgl. Bauaufsicht, Fluchtwege, Feuerlöschwesens, Brandschutz sowie der Ordnungsämter müssen vom Mieter eingehalten werden, insbesondere auch die gültige Sperr-/Polizeistunde. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, des Veranstaltungsgesetzes etc. sei ausdrücklich hingewiesen.

 

 3. Technische Einrichtungen

  1. Technische Einrichtungen dürfen nur vom autorisierten Personal der KGP Events GmbH bedient werden; dies gilt auch für ein Anschließen an die energiegebundene Versorgungsleitungen, das Daten- und Mediennetz und die Hängepunkte.
  2. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Notausgänge. Beauftragten der KGP Events GmbH sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde muss jederzeit uneingeschränkter Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
  3. Fluchtwege und Treppen müssen frei zugänglich sein und dürfen in keinster Weise zugestellt werden.

 

IV SONSTIGES

  1. Gegenüber Personen, die die Hausordnung missachten, wird für die Veranstaltungsgelände und die anliegenden Außenflächen ein Hausverbot ausgesprochen.
  2. Für die Verteilung von Handzetteln und anderem Werbematerial ist eine Genehmigung bei KGP Events GmbH einzuholen und es ist eine Pauschale für den erhöhten Reinigungsbedarf zu entrichten.
  3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Die Veranstalter und die KGP Events GmbH übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Konzertveranstaltungen entstehen können. Die KGP Events GmbH haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstaltern und dem Vermieter / Betreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass am Infocounter Gehörschutzmaterialien auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden
  4. Bei Fernsehaufzeichnungen erklärt sich der Gast mit der Verwendung des erstellten Bildmaterials einverstanden. Es werden für die Gäste entsprechende Hinweise angebracht (Aushang am Einlass)
  5. Zutrittsberechtigung von Kindern unter 16 Jahren nur bis 19h.

 

V ZUWIDERHANDLUNGEN

 

  1. Wer den Vorschriften dieser Hausordnung oder Weisungen des Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienstes zuwiderhandelt, kann unbeschadet der sonstigen Rechte der KGP Events GmbH ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus der Veranstaltungsgelände verwiesen werden, oder ihm kann - sofern verfügbar - ein anderer Platz zugewiesen werden. Veranstaltungsgeländeverweise können vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelner Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
  2. Der Besucher verwirkt darüber hinaus für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen die Hausordnung - unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - eine der Verhältnismäßigkeit angemessene Vertragsstrafe, welche die KGP Events GmbH und/oder der jeweilige Veranstalter verhängen können
  3. Unter Verstoß gegen das im Anhang befindliche mitbringen von verbotenen Gegenständen können vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst diese Gegenstände sichergestellt werden. Diese Gegenstände werden, soweit sie nicht für ein etwaiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden, nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung gegen Erstattung der durch die Sicherstellung und Rückgabe entstandener Kosten zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet; die KGP Events GmbH und/oder der Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
  4. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb der Veranstaltungsgelände im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

VI HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Das Betreten der Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die KGP Events GmbH nicht.
  2. Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  3. Nach Veranstaltungsende bzw. nach der Sperre der Veranstaltungsgelände, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen, die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch im Veranstaltungsgeländebefinden bzw. diese nach der Sperre wieder betreten, stehen. 
  4. Die Hausordnung gilt ab Beginn des Aufbaues des Surf Worldcups und kann jederzeit geändert werden. Sie endet mit Beendigung des Abbaus nach dem Surf Worldcup.


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